Auch im 30-ten Jahr bietet MAXTAX seinen Kunden maßgeschneiderte Konzepte und IT-Lösungen für Ihre Arbeitsbereiche und die Aufgaben Ihrer Mandanten.
Wir haben es Ihnen ganz einfach gemacht:
· schnelle Erfassung aller Daten direkt in die amtlichen Formulare
· komplette oder selektive Datenübernahme aus/in Vorjahre
· wahlweise Erfassung aller Daten in Datenprotokoll oder Interviewmodus
· umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Ausfüllhilfen zu den Eingabefeldern incl. Kommentare aus den Leitfäden des Schäffer-Poeschel-Verlages
· zahlreiche Arbeitsblätter als Anlagen mit direkter Feldzuordnung z.B. Ausbildungs- oder Fortbildungskosten, Arbeitszimmer, Auslandsverwendung bei Bundeswehr-Soldaten, beruflich bedingte Auswärtstätigkeit, Umzugskosten, Unfallkosten, Telefonkosten, etc.
· integrierter Routenplaner zur Wegstreckenberechnung
· zahlreiche Assistenten wie z.B. Arbeitstageberechnung, Taschenrechner, Riester-Rechner (optimale Sparleistung), Alterseinkünftegesetz (z.B. Berechnung von Renten oder SA-Höchstbeträge bis 2040, etc.), großes Reisekosten-Abrechnungs-Programm, Kapitalertragsteuer-Assistent, AfA-Rechner, Gebäude-AfA (§ 7 EStG), etc.
· Prognosen "was-wäre-wenn", Hochrechnung für Folgejahre, Analyse,
jetzt neu: Vorsorgeanalyse: Berechnung der Versorgungslücke im Alter, Vermögensmehrung durch Rürup-Rente
· Komplettes integriertes Textprogramm zur Erstellung von Textanlagen, Briefen, Serienbriefen oder auch zum Ausfüllen von Vordrucken, die als PDF im Hintergrund dargestellt und im Vordergrund ausgefüllt werden. Viele Musterbriefe, Vorlagen und Formulare sind enthalten.
STEUERBERECHNUNG
Die vollständige Steuerberechnung steht idR. innerhalb einer Sekunde zur Verfügung. Durch die permanente Prüfung der Vorteilhaftigkeit sämtlicher Veranlagungsarten mit automatischem Hinweis auf die günstigste Veranlagungsart sowie durch die automatischen Günstiger-Vergleiche und Optimierungsberechnungen (z.B. bei Kinderfreibetrag/Kindergeld, Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG/Riesterzulage) entfallen langwierige Vergleichsberechnungen und Probe-Eingaben. Die Steuerberechnung kann übersichtlich in Bescheid- oder Listenform dargestellt werden. Auch alle Detailberechnungen stehen als Bildschirm- und Druckausgabe zur Verfügung. Des Weiteren kann mit einer permanenten Steuerberechnung die steuerliche Auswirkung jeder einzelnen Eingabe sofort angezeigt werden.
ELSTER
Die Übertragung der Steuererklärungen kann mit dem integrierten ELSTER-System sowohl signiert als auch unsigniert erfolgen. Die erfolgreiche Übertragung wird im Fall protokolliert. Mit Hilfe der elektronischen Bescheiddaten-Rückübertragung werden die Steuerbescheide sofort auf Richtigkeit überprüft und in der Fallverwaltung gespeichert. Fehlerhafte Bescheide werden sofort angezeigt mit Angabe der Abweichung. Im Terminverwaltungsprogramm wird der fehlerhafte Bescheid direkt auf Wiedervorlage vor dem Ende der Einspruchsfrist gelegt.
Bis zum Zeitpunkt August 2008 sind mit der Steuersoftware insgesamt 3.800.000 ESt-Erklärungen per ELSTER eingereicht worden.
FORMULARDRUCK
Der Ausdruck der Steuererklärung kann als amtlich genehmigter Blanko-Ausdruck erfolgen. Wahlweise kann der Blanko-Ausdruck auch als DIN A4 – Duplex-Druck oder DIN A3 – Duplex-Druck vorgenommen werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit den Druck in die amtlichen Formulare vorzunehmen.
VERWALTUNGSPROGRAMME
Umfangreiches Auswertungsmodul zur Auswertung von Mandanten und Steuerdaten mit Übergabe an die Serienbrieffunktion des Textprogrammes oder an Listen- und Etikettendruckmodul. Verwaltung und Überwachung der Mandate mit Bearbeitungsstand, Archiv-Programm zur Ablage von gescannten Belegen innerhalb des Steuerfalles (gescannte Dateien werden einfach im Explorer blau markiert und über den geöffneten Steuerfall gezogen oder per Twain-Schnittstelle direkt in den Fall gescannt). Beweissichere Ablage von Steuererklärungen als PDF-Files.
VEREINSVERWALTUNGSPROGRAMME
ermöglichen die Beitragsabrechnung zwischen Mitglied und Berater sowie zwischen Berater und Hauptverwaltung. Auch Abrechnungen über Bezirksdirektoren oder Regionalbevollmächtigte sind möglich. Alle denkbaren Auswertungen sowie Listen- und Etikettendruck sind möglich. Auch ein Datenabgleich von Abrechnungs-, Stamm- oder auch Falldaten ist per Internet möglich.
WICHTIGER Hinweis:
Die nachfolgenden Angebote richten sich ausschließlich für Unternehmer (z.B. StB, RA, LStH-BSL), die die angebotene Software im Rahmen ihrer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden. Bei diesen Produkten handelt es sich jeweils um ein Abonnement, welches sich jährlich verlängert, sofern es nicht bis zum 30.09. schriftlich gekündigt wird.
Die Berater-Version berechtigt zur gewerblichen Nutzung der Software!
Mit einer Arbeitsbegrenzung von 50 Akten.
Hinweis:
Bei diesen Produkten handelt es sich jeweils um ein Abonnement, welches sich jährlich verlängert, sofern es nicht bis zum 30.09. schriftlich gekündigt wird.
Ab dem VZ 2014 werden die jährlichen Wartungskosten 149,00 EUR, zzgl. PuV. und MwSt. betragen.
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